Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI – Ihre Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieses Budget wird von der Pflegekasse bereitgestellt, um pflegende Angehörige zu unterstützen und den Alltag zu erleichtern.
Wofür können die Entlastungsleistungen genutzt werden?
Die 125 Euro monatlich können für verschiedene anerkannte Angebote eingesetzt werden, darunter:
✅ Alltagsbegleitung – Unterstützung bei Einkäufen, Spaziergängen oder Gesprächen
✅ Haushaltshilfe – Hilfe beim Putzen, Wäschewaschen oder Kochen
✅ Betreuungsangebote – Beschäftigung wie Vorlesen, Basteln oder Gesellschaftsspiele
✅ Entlastung pflegender Angehöriger – Stundenweise Betreuung für kurze Auszeiten
✅ Betreuungsgruppen & spezielle Angebote – Zum Beispiel für Menschen mit Demenz
So nutzen Sie die Entlastungsleistungen richtig
1️⃣ Dienstleister auswählen – Die Pflegekasse stellt eine Liste anerkannter Anbieter bereit.
2️⃣ Leistungen in Anspruch nehmen – Der Anbieter stellt eine Rechnung oder rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
3️⃣ Nachträgliche Erstattung möglich – Falls Sie die Kosten vorab übernehmen, können Sie die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.
💡 Wichtig: Falls das Budget in einem Monat nicht genutzt wird, kann es angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Möchten Sie mehr erfahren oder benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne! 😊
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